Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Nachrüstung wird 2012 wieder gefördert

Eintrittskarte in die Umweltzone: die Umweltplakette.

Seit 1. Februar können Fahrer von Dieselfahrzeugen ihren Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Bedingung ist, dass der Filter vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 eingebaut wurde.

Für den nachträglichen Einbau erhalten sie vom Staat 330 Euro. Gefördert werden Diesel-Pkw bis 3,5 Tonnen, die bis zum 31. Dezember 2006 zugelassen wurden sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einem Zulassungszeitpunkt bis einschließlich 16. Dezember 2009. Damit haben vor allem Handwerker die Chance, den Fördertopf für ihre Kleintransporter zu nutzen.

So funktioniert die Antragstellung

In Kfz-Betrieben, die zur Abgasuntersuchung (AU) berechtigt sind, können Autofahrer ihr Auto umrüsten lassen. Die Werkstatt stellt eine Abnahmebescheinigung aus. Um die Nachrüstung in den Fahrzeugschein einzutragen, muss die Bescheinigung der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

Jetzt kann der Dieselfahrer seinen Antrag in drei Schritten beim BAFA einreichen:

  1. Online-Formular ausfüllen und absenden.
  2. Anschließend das Formular ausdrucken und unterschreiben.
  3. Antragsformular mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA schicken.

Nachrüstwillige Autofahrer haben für die Antragstellung bis zum 15. Februar 2013 Zeit.

Für Umwelt und Gesundheit

Wer sein Auto mit einem Filter nachrüsten lässt, hilft auch der Umwelt. So verringert sich der gesundheitsgefährende Partikelausstoß, die Luftqualität steigt. Zudem gibt es die Umweltplakette als Eintrittskarte in die Umweltzonen.

 
Letzte Änderung: 06.02.2012
 
 

Service

Weitere Informationen

Auf der Internetseite der  BAFA finden Sie das  Online-Formular sowie weitere Informationen zur Barförderung.