Um eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei der Einstellung von geringfügig und kurzfristig Beschäftigten zu vermeiden, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) eine Checkliste veröffentlicht. Diese soll zum einen als Arbeitshilfe zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers und zum anderen bei Betriebsprüfungen als Beleg dafür dienen, dass eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht auf Fahrlässigkeit des Arbeitgebers beruht.
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