Die Bestrebungen der Branche, Käufer durch zusätzliche Garantieversicherungen langfristig als Servicekunden zu binden, werden von Wettbewerbshütern wie Verbraucherschützern gleichermaßen kritisch gesehen. Auch die Rechtsprechung hat sich deren Argumente zu eigen gemacht und erteilt einschlägigen Klauseln in Garantieversicherungen, die den Ausschluss anderer Marktteilnehmer zum Ziele haben, eine Absage.
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