Kunde droht mit Einbau
Keine Sachmangelhaftung für kundeneigene Einbauteile
Werden im Rahmen eines Reparatur-, Tuning-, Um- oder Einbauauftrags vom Kunden selbst mitgebrachte Ersatzteile in das Fahrzeug eingebaut, erstreckt sich die Sachmangelhaftung der Werkstatt nur auf die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Werkstattleistung.
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