Am 1.1.2010 wurde das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) eingeführt. Nun haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Ministerium für Arbeit einen Rückzieher gemacht und wollen ELENA außer Kraft setzen. Bis zum in Kraft treten der gesetzlichen Regelungen über die Beendigung von ELENA gelten die bestehenden Gesetze weiter.
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