Insbesondere handelsorientierte Kfz-Meisterbetriebe fordern seit geraumer Zeit, dass die Zulassung unbürokratisch auch in diesen Betrieben vorgenommen werden kann. Ein erster Schritt, das Verfahren zur Ausgabe von Kennzeichen zu entbürokratisieren kann darin bestehen, dass die Vorschriften für Kurzzeitkennzeichen angepasst werden. Kurzzeitkennzeichen enthalten keine Finanzamtabfrage, keine Ausgabe von HU-Plaketten sowie keine Abfrage von KBA-Informationen.
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