Gibt ein Kunde sein Fahrzeug in eine Kfz-Werkstatt zur Inspektion, so schuldet die Werkstatt nicht nur die Arbeiten, welche im Serviceheft des Herstellers ausgewiesen sind, sondern auch diejenigen, die der Hersteller mittlerweile zusätzlich in seinen Inspektionsrichtlinien für dieses Fahrzeug vorsieht.
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