Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in zwei aktuellen Urteilen mit der Besteuerung der Privatnutzung eines Dienstwagens auseinandergesetzt und festgestellt, dass sich der 0,03%-ige Zuschlag für die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges richtet.
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