Ob es sinnvoll ist, im Falle einer Abmahnung die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder aber die Abmahnung besser im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, sollte vor allem im Hinblick auf die Verfahrenskosten genauestens abgewogen werden.
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