Zwar gilt die Erleichterung für die Erbringung des Sachkundenachweises für diejenigen, die bereits seit dem 31.08.2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler tätig waren, auch weiterhin ("Alte-Hasen-Regelung"). Die Pflicht zur Registereintragung besteht allerdings seit dem 1.01.09.
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