Am 21. Mai 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen, das auch Kfz-Unternehmer, die jedes Jahr einen Jahresabschluss erstellen, recht bald betreffen wird. Denn sofern das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen wird, sollen die neuen Vorschriften nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2009 beginnen, Anwendung finden. Einige Erleichterungen sollen sogar schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden können.
Das bedeutet, dass sich die Kfz-Betriebe schon jetzt mit den Neuregelungen vertraut machen und in Konsultation mit ihrem Steuerberater eintreten sollten, um die Weichen rechtzeitig für den neuen Handelsbilanzabschluss zu stellen.
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