Werkstätten, die Autoreparaturlackierungen durchführen, sind im Rahmen der Lösemittelver-ordnung (31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) verpflichtet, nur Produkte einzusetzen, die einen bestimmen VOC-Wert nicht überschreiten. Im Zuge der Verschärfung der Grenzwerte seit dem 01.01.2010 steht der Lackiermarkt zur Zeit vor dem Problem der Quadratur des Kreises, da die Industrie die geforderten Grenzwerte produkttechnisch überhaupt nicht anbietet.
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