Holt ein Kunde sein repariertes Fahrzeug nicht ab und begleicht zudem auch trotz Mahnung seine Rechnung nicht, hat die Werkstatt aufgrund ihres Unternehmerpfandrechts die Möglichkeit, das Kundenfahrzeug im Wege der öffentlichen Versteigerung oder im Wege des freihändigen Verkaufs veräußern zu lassen und hierdurch den noch ausstehenden Rech-nungsbetrag ersetzt zu bekommen.
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