Im Jahr 2012 wird erneut die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern
gefördert. Die Förderrichtlinie ist nun im Bundesanzeiger
veröffentlicht worden. Wie geplant wird es wiederum einen Zuschuss in
Höhe von 330 Euro geben, der beim BAFA ausschließlich via Internet zu
beantragen ist. weiter
Das Kfz-Gewerbe NRW startet nun in der Handwerksorganisation eine Transporteroffensive mit dem Motto: Was wäre das Handwerk ohne die Kfz-ties!
Als Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung sollten Sie die Aktion unterstützen und die Handwerkskollegen an Ihrem Standort ansprechen, beraten und maßgeschneiderte Nachrüstungsangebote abgeben. Denn die bisherigen Alternativen zur Nachrüstung wie der bekannte Handwerkerparkausweis oder die Ausnahmegenehmigungen, sind nur zeitlich begrenzt nutzbar und keine Dauerlösung. Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit bzw. die gegenseitige Anerkennung in allen Umweltzonen Deutschlands ist nicht gegeben. Mit der technischen Nachrüstung der Handwerkerfahrzeuge sprechen neben Zuteilung der Plakette auch ein höherer Wiederverkaufswert und der geringere Partikelausstoß für den Einbau eines DPF. weiter
Das Bohren dicker Bretter lohnt sich. Die Spitzenverbände des Handwerks ZDH/ZDK haben nicht nur die lückenlose Verlängerung der Dieselpartikelfilternachrüstung für gewerblich und privat genutzte PKW/WoMo’s bis zum 31.12.2010 erreicht, seit dem 13.5.2010 werden auch die DPF-Nachrüstungen bei leichten Nfz bis 3,5 t GG (in Zulassungsdokumenten mit LKW oder Fz. Kl. N1 gekennzeichnet) mit 330,- € vom Staat mit einem Festzuschuss gefördert.
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Zunehmend hat sich die Diskussion über "Filter und Feinstaub" entschärft. Unverändert bestehen aber große Informationslücken zum Themenkomplex "Partikelminderungssysteme für Pkw und Nutzfahrzeuge". Mit den nachstehenden Informationen werden bezüglich der Partikelfilternachrüstung sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge aktuelle Fragen für alle Mitgliedsbetriebe im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe beantwortet. weiter
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben eine gemeinsame Information zur Vergabe von Feinstaubplaketten an im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge herausgegeben. Anhand der darin enthaltenen Tabelle können für diese Fahrzeuge die verschiedenen Feinstaubplaketten eindeutig durch die berechtigten Abgasuntersuchung (AU) anerkannten Werkstätten ausgegeben werden. weiter
Seit Anfang 2008 werden immer mehr so genannte "Umweltzonen" seitens der Städte und Kommunen eingerichtet. In diesen Umweltzonen dürfen nur noch ausschließlich Fahrzeuge (Pkw/Lkw) fahren, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Das Befahren der Umweltzone mit einem Fahrzeug (Pkw/Lkw) ohne Feinstaubplakette und ohne Ausnahmegenehmigung kostet den Autofahrer 40 Euro und bringt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. weiter
Rund 50 Städte haben seit der Einführung der Kennzeichnungsverordnung am 1. März 2007 Umweltzonen eingerichtet. Die entsprechenden Plaketten je nach Schadstoffklasse dürfen anerkannte AU-Betriebe, Zulassungsstellen und Überwachungsorganisationen ausgeben. Eine Broschüre fasst die wesentlichen Informationen zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen zusammen. weiter
Löschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für einzelne Rußpartikelfilter der Firmen GAT Katalysatoren GmbH, Tenneco Automotive Deutschland GmbH und Bosal Research N.V. weiter
Service
Weitere Informationen
Ob und welche Partikelfilter-Nachrüstsysteme verfügbar sind und welche Feinstaubplakette das jeweilige Fahrzeug erhält, erfahren Sie hier.
Informationen zu Feinstaubplaketten und Nachrüstmöglichkeiten finden Sie auch auf dieser Seite. weiter