
Ausnahmeregelung im Katalog für Fahrverbote in Umweltzonen: Womos aufgenommen
In allen elf NRW-Umweltzonen dürfen ab dem 01.01.2013 auch keine Dieselfahrzeuge mit roter Plakette mehr einfahren. An die Stelle der von den Städten bisher selbst erlassenen Fahrverbotsregelung trat am 01. Juli 2011 ein landeseinheitlicher Regelungskatalog in Kraft, der Ende September um eine Regelung für Wohnmobile ergänzt wurde. Für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt wird die Ausnahmeregelung erteilt, wenn das Wohnmobil vor dem 01.01.2008 auf den Halter zugelassen wurde und eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden ist. Den Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit darf nur der Sachverständige einer technischen Prüfstelle bescheinigen. Den Nachweis, dass die Nachrüstkosten über 4.500,- Euro liegen, kann eine anerkannte AU-Werkstatt erbringen. Das Kraftfahrzeuggewerbe NRW hat eine Kommentierung des Ausnahmekataloges zusammengestellt, die den Kfz-Meisterbetrieben eine Hilfestellung bei den Beratungen von Kunden sein soll. Die Kommentierung kann hier abgerufen werden.
Ausnahmekatalog Umweltzonen-Womos-28 09 11
Merkblatt 'Mit der Ausnahmegenehmigung in die Umweltzonen-Kommentierung-Stand12-2011

















