WICHTIGE MITTEILUNG

Einführung der Partikelmessung für die AU an Euro 6/VI Dieselfahrzeugen

Verschiebung des Einführungszeitpunktes auf den 1.07.2023

Einführung der Partikelmessung für die AU an Euro 6/VI Dieselfahrzeugen

Ursprünglich war für den 1.01.2023 die Einführung der Partikelmessung für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI (Pkw/Nutzfahrzeuge) geplant. Ab diesem Zeitpunkt sollte das herkömmliche Trübungsmessverfahren für diese Fahrzeuge entfallen. Zahlreiche anerkannte AU-Werkstätten wurden zwischenzeitlich von Geräteherstellern zur Bestellung entsprechender neuerMessgeräte aufgefordert.

Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt informell eingeräumt, dass der Stichtag für die Einführung des neuen Messverfahrens zum Jahreswechsel nicht aufrechterhalten werden kann. Der Wechsel des Messverfahrens soll erst ein halbes Jahr später, also zum 1.07.2023 erfolgen. Anerkannte AU-Werkstätten, die auch weiterhin Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI prüfen wollen, müssen (erst) ab dem 1.07.2023 über ein entsprechendes Gerät verfügen. Bis dahin werden auch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI weiter nach dem herkömmlichen Trübungsmessverfahren geprüft.

Es besteht damit auch keine Verpflichtung des Nachweises der Bestellung eines neuen Messgerätes für die Partikelmessung. Dennoch sollte sich der besonnene Kfz-Unternehmer folgenden Überlegungen stellen:

  • Wird ein Partikelmessgerät ohnehin für die Tätigkeit als Fabrikatsservicepartner oder unabhängige Qualitätswerkstatt benötigt?
  • Amortisiert sich die neue Technik auf der Grundlage des jährlichen AU-Aufkommens?
  • Beteiligt sich die Partnerorganisation in meinem Prüfstützpunkt oder ergibt sich hier ein Anlass für die Gespräche mit einem neuen Partner?
  • Für welches Gerät entscheide ich mich? Kann der Hersteller für das Gerät schon die Bauartprüfung der Physikalischen Bundesanstalt nachweisen? Kann er einen Lieferzeitraum garantieren?
  • Beantrage ich die Beschränkung meiner AU-Anerkennung (alle anderen Fahrzeuge mit Ausnahme von Euro 6/VI-Diesel)?


Unter folgendem Link können Betriebsinhaber überprüfen, ob ein bestimmtes Prüfgerät bereits die Bauartprüfung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bestanden hat: Hier überprüfen